Wir beraten auch zur Förderung von Stromerzeugungsanlagen, Batterien, dem Reststrombezug, der Überschusstrom Einspeisung und
Vergütung.
ggf. können zusätzliche Förderungen nach den jeweils aktuellen Vorschriften und Richtlinien abgerufen
werden:
- Kommunen und Zweckverbände
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mehrheitlich kommunale Unternehmen
- Träger von Krankenhäusern
- Rehabilitierungseinrichtungen mit Versorgungsvertrag, Heime- und Studentenwohnheime
- eingetragene gemeinnützige Vereine
Ihre Vorteile
- Sie bekommen eine unabhängige Beratung um Ihre Energieeffizienz zu steigern