Stromlieferung

 

Wir betreiben bundesweit BHKWs ab 5,5 kWel bis zu 50 kWel in der Wohnungswirtschaft (WEGs, Privatpersonen, Investoren, Bauträger und Hausverwalter) mit 8 bis über 100 Wohneinheiten pro Liegenschaft, aber auch bei Gewerbe- und Industriekunden mit größeren BHKWs.

 

Wir pachten die Erzeugungsanlage (BHKW und/oder PV) und liefern Strom an an die Endabnehmer.

 

Vorteile der Verpachtung

  • Eigentümer wird nicht zum Stromlieferanten
  • Aufwand zur GbR-Verwaltung entfällt
  • Stromrechnungen können schneller erstellt werden
  • Bürokratie / Meldepflichten - bis zu 51 Regelungen sind zu beachten

 

Wann ist die Stromlieferung in der Kundenanlage sinnvoll?

  • Nachrüstung einer Stromerzeugungsanlage zur Einhaltung des erneuerbaren Wärmegesetzes (EWärmeG)
  • In der Kundenanlage ist bereits eine Stromerzeugungsanlage installiert
  • Die Stromlieferung führt zu höheren Erträgen im Vergleich zur Volleinspeisung
  • In der Kundenanlage sind mehrere juristische oder natürliche Personen an das interne Stromnetz angeschlossen

 

 

Erläuterungen zum Eigenstromlieferungskonzept


Den erzeugten BHKW- und/oder PV-Strom, der selbst verbraucht wird, nennt man den Eigenstrom.
Rechtlich ist es in Deutschland so geregelt, dass jede vom Betreiber der Erzeugungsanlage (aus dem BHKW und/oder aus der PV-Anlage) erzeugte und in der Liegenschaft von einer natürlichen oder juristischen dritten Person verbrauchten Kilowattstunde Eigenstrom, eine gelieferte Strommenge darstellt. Dies bedeutet vereinfacht: es handelt sich um eine reine Stromlieferung, vergleichbar mit einer Stromlieferung aus dem öffentlichen Stromnetz. Der Betreiber des BHKWs und/oder der PV-Anlage wird somit automatisch zu einem Stromlieferanten.

 

Dies zieht wiederum eine große Menge an Verpflichtungen und administrativen Formalitäten nach sich, die in der Regel von einem oder mehreren Betreibern der Stromerzeugungsanlagen nicht realisiert werden können. Daher macht es Sinn, dass der oder die BHKW- und/oder PV-Anlagen Eigentümer die Erzeugungsanlage an einen Stromlieferanten verpachten. Der gesamte Energieaufwand (Brennstoff in Form von Erdgas für den Betrieb des BHKWs und der Zusatzstrom aus dem öffentlichen Netz) werden von dem Pächter eingekauft und ohne Mehrkosten an die Verbraucher weitergereicht. Der Pächter erledigt die gesamten internen Stromabrechnungen und die gesamte Wärmeabrechnung des BHKWs sowie des Gas-Spitzenlastkessels.

 

Es wird eine vertragliche Nutzungsüberlassung zwischen dem Verpächter und dem Pächter vereinbart. Diese wird, je nach Betriebslaufzeit des BHKWs und/oder der Erträge der PV-Anlage und den Energiepreisen jährlich angepasst. Idealerweise ist der Betreiber, also der Pächter, auch Messstellenbetreiber, da das Messkonzept und Abrechnungskonzept für den Strom angepasst werden muss. Dies ist allerdings nicht zwingend. Das BHKW und/oder Die PV-Anlagen werden vom Pächter technisch überwacht. Darüber hinaus ist er für dessen Betrieb verantwortlich. Der Wartungsvertrag des BHKWs wird ebenfalls vom Pächter mit dem zuständigen Wartungsdient abgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für den Gas-Spitzenlastkessel.

 

Die einzelnen Verbraucher (Eigentümer oder Mieter) bekommen Arbeitsmengenunterzähler, diese werden einmal jährlich oder bei einem Verbraucherwechsel abgelesen. Diese werden vom Eigentümer eingekauft. In Deutschland steht es jedem Verbraucher frei, sich zwischen den einzelnen Stromversorgern zu entscheiden. Dies bedeutet, dass kein Verbraucher zur Abnahme des selbst erzeugten Stroms gezwungen werden kann. Die Verbraucher, die die Eigenstromlieferung ablehnen sind sog. Fremdversorgte. Sie bekommen seitens des zuständigen Stromnetzbetreibers einen Arbeitsmengenunterzähler installiert und werden durch diesen wie üblich abgerechnet. Dies stellt eine kaufmännische bilanzielle Durchleitung dar. Die gesamte, von den Fremdversorgten, verbrauchte Strommenge wird von der gesamten gemessenen Bezugsstrommenge abgezogen. Auf diese Weise erfolgt eine klare finanzielle Trennung zwischen den Teilnehmern der Eigenstromlieferung und den Fremdversorgten.

 

 

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EnergyConsulting Christian Meyer: Christian Meyer Dipl.-Ing. (FH)