Verlängerung der erhöhten Anfangsvergütung

 

Für die Sicherung der erhöhten Anfangsvergütung über die ersten 5 Betriebsjahre hinaus benötigen Sie als Anlagenbetreiber ein Referenzzertifikat der Fördergesellschaft Windenergie sowie von einem Wirtschaftsprüfen bestätigte Ertrags- und Anlagenzertifikate über den verlängerten Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung.

 

Wenn die tatsächlich erzielten Stromerträge Ihrer Anlage bzw. Ihres Windparks und der Referenzertrag in einem bestimmtes Verhältnis einhalten, stehen Ihnen auch nach Ablauf der Fünfjahreszeitraumes weiterhin die erhöhte Anfangsvergütung zu.

 

Wir erstellen das entsprechende Zertifikat zur Vorlage beim Netzbetreiber für Sie.

 

Wir berechnen die relevanten Kenngrößen nach aktuellem Stand der technischen und gesetzlichen Richtlinien und bereiten alle notwendigen Daten und Nachweise für die Zertifikate so auf, dass die Prüfung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer rationell erfolgen kann.

 

Unser Partner, die C&H Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, testiert die Ertragszertifikate und die Zertifikate für die Fristbestimmung zur Auszahlung der erhöhten Anfangsvergütung.

 

Sichern Sie sich auch weiterhin die hohe Anfangsvergütung Ihrer Windenergieanlage über den Fünfjahreszeitraum hinaus und kontaktieren Sie uns.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stoßen wir im Rahmen der Datenaufbereitung häufig auf weiteres wirtschaftliches Optimierungspotenzial - ein höchst attraktiver Zusatznutzen!

 

 

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EnergyConsulting Christian Meyer: Christian Meyer Dipl.-Ing. (FH)